Beförderungsausschlüsse

Beförderungsausschlüsse

 - alle Pakete, die der Produktspezifikation gemäß Ziffer 2 der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DPD CLASSIC nicht entsprechen
 
- Güter von besonderem Wert, insbesondere Edelmetalle, echter Schmuck,
Edelsteine, echte Perlen, Antiquitäten, Kunstgegenstände,
Geld, Urkunden, Dokumente, Wertpapiere, Kredit-, Scheck- und Telefonkarten oder vergleichbareWertzertifikate
 
-Gutscheine und Eintrittskarten mit einem Wert von mehr als 520,-- Euro pro Paket
Pelze, Teppiche, Uhren, sonstige Schmuckgegenstände sowie Lederwaren mit
einem Wert von mehr als 520,-- Euro pro Stück
 
- sonstige Güter, sofern sie einen höheren Wert als 13.000,-- Euro haben
Pakete, deren Inhalt, Beförderung oder äußere Gestaltung gegen gesetzliche
Bestimmungen verstößt
 
- Schusswaffen nach dem deutschen Waffengesetz oder nach den gesetzlichen
Definitionen des Ziellandes oder eines Transitlandes
-Pakete, die geeignet sind, Personen zu verletzen oder Sachschäden zu verursachen;
leicht verderbliche Güter; lebende oder tote Tiere; medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut; medizinische Abfälle; menschliche oder tierische sterbliche Überreste,  Körperteile oder Organe
Gefahrgut, es sei denn, dieses wurde nach 
Absprache mit dem Auftragnehmer und unter Abschluss einer Sondervereinbarung übergeben
Fracht- und Wertnachnahmen, es sei denn, letztere wurden nach Absprache mit dem Auftragnehmer
 und unter Abschluss einer Sondervereinbarung übergeben
bei grenzüberschreitender Beförderung Güter, deren Im- oder Export nach den Richtlinien der
jeweiligen Versand-, Transit- oder Zielländer verboten ist oder besondere Genehmigungen erfordern.
 
 
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